Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im "Dritten Reich"

Seit Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus ausrief, widmen die Universität und die Stadt Greifswald diesen Tag jeweils einer besonderen Opfergruppe.

Die Zeugen Jehovas wurden bereits Mitte 1933 als erste Glaubensgemeinschaft verboten. Doch sie fügten sich nicht, sondern verkündigten weiterhin ihren Glauben. Auch nach-dem 1939 Kriegsdienstverweigerung mit der Todesstrafe bedroht war, beugten sie sich dem Druck des Nationalsozialismus nicht.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden im Deutschen Reich etwa 11 000 Zeugen Jehovas verhaftet; andere erhielten Geldstrafen, bekamen die Rente oder das Sorgerecht für die eigenen Kinder entzogen.
Etwa 4 000 Zeugen Jehovas wurden in Konzentrationslager verschleppt, 1 700 überlebten die Verfolgung nicht. Die bundesdeutsche Justiz sprach in der Nachkriegszeit den wegen Kriegsdienstverweigerung verurteilten Zeugen Jehovas Entschädigungsleistungen ab, da diese nicht als spezifisch nationalsozialistisches Unrecht galt.

Die DDR verbot 1950 die Glaubensgemeinschaft.

Gemeinsam mit der Universität Greifswald gedenkt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in diesem Jahr an das Leiden dieser Männer und Frauen.

Bildnachweis: (c) Watch Tow Bible and Tract Society, N.Y., USA
Universität / Aula Domstr. 11 17489 Greifswald

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