Kritik des Menschenrechts

Vortrag mit Prof. Albert Krölls zur Kritik des Menschenrechts und dessen geistiger Verarbeitung in den Köpfen bürgerlicher Individuen.

Bürgerliche Staaten wie die BRD pflegen an prominenter Stelle ihrer Verfassung die Existenz ihrer politischen Herrschaft zu rechtfertigen mit der Bindung der staatlichen Herrschaftsausübung an die Menschenrechte. Die Einhaltung der selbstauferlegten Schranken des Herrschaftsgebrauchs in Gestalt von „unveräußerlichen“ der Menschennatur eingeschriebener Rechte soll die Staatsgewalt als eine Instanz ins höhere Recht setzen, welche die unbedingte Zustimmung ihrer Untertanen verdient.

Doch warum sollte es die Zustimmungswürdigkeit der Herrschaft begründen, wenn sie die Beherrschten mit dem Versprechen beglückt, leben zu dürfen, ihnen zusichert, sie nicht ohne begründeten Tatverdacht ihrer Freiheit zu berauben und sie bei der Äußerung einer regierungskritischen Meinung nicht Gefahr laufen in Fesseln gelegt oder gefoltert zu werden? Dieses Selbstlob der Herrschaft lebt von einem zumindest impliziten Vergleich mit gesellschaftlichen Verhältnissen in anderen Staaten, in denen die Menschenrechte nicht gelten. Warum sollte man der bürgerlichen Staatsgewalt Beifall für den Verzicht spenden, sich der brachialen Herrschaftsmethoden von Drittwelt-Despoten zu bedienen? Entweder stehen derartige Gewaltmaßnahmen ohnehin nicht auf der Agenda der bürgerlichen Staatsgewalt. Dann aber handelt es sich der Sache nach gar nicht um einen Verzicht, den die Staatsgewalt mit ihrem selbstauferlegten Zurückhaltungsgebot üben würde. Warum dann ein Dankeschön? Oder aber kennt auch die bürgerliche Staatsgewalt vom Standpunkt ihrer Räson durchaus triftige Gründe für den Einsatz solcher Gewaltmittel, deren Einsatz sie sich aus Respekt vor den Menschenrechten verbietet. Dann aber ist nicht beifällige Zustimmung angezeigt sondern müsste sich eher ein Gefühl der Furcht vor der gewaltträchtigen Omnipotenz des staatlichen Gewaltmonopols einstellen, das zu derartigen Übergriffen nicht nur fähig sondern gegebenenfalls auch willens ist.

Gehalten wird der Vortrag von Prof. Albert Krölls aus Hamburg.

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